Wer verordnet außerklinische Intensivpflege?
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Die Verordnung der außerklinischen Intensivpflege (AKI) darf nicht von jedem Arzt ausgestellt werden. Sie ist an besondere Voraussetzungen geknüpft und regelt, welche Ärzt:innen diese Leistung verordnen dürfen. In diesem Beitrag erfährst du, wer zur Verordnung berechtigt ist, wie die Verordnung abläuft und welche Formulare benötigt werden.


Wer verordnet außerklinische Intensivpflege? Zuständigkeiten & Ablauf
Die Verordnung der außerklinischen Intensivpflege (AKI) darf nicht von jedem Arzt ausgestellt werden. Sie ist an besondere Voraussetzungen geknüpft und regelt, welche Ärzt:innen diese Leistung verordnen dürfen. In diesem Beitrag erfährst du, wer zur Verordnung berechtigt ist, wie die Verordnung abläuft und welche Formulare benötigt werden.
Gesetzliche Grundlage
Die rechtliche Basis bildet § 37c SGB V in Verbindung mit der AKI-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Diese legt fest, dass nur qualifizierte Ärzt:innen die Verordnung ausstellen dürfen.
Welche Ärzt:innen dürfen verordnen?
- Hausärzt:innen (mit Zusatzqualifikation)
- Fachärzt:innen wie Pneumolog:innen oder Neurolog:innen
- Klinikärzt:innen im Rahmen des Entlassmanagements
👉 Weiterführend: Wann wird eine außerklinische Intensivpflege verordnet?
Ablauf der Verordnung
- Ärztliche Prüfung der medizinischen Notwendigkeit
- Ausstellung des Formulars Muster 62B (Verordnung)
- Erstellung eines Behandlungsplans (Muster 62C)
- Prüfung und Genehmigung durch die Krankenkasse
Ärztliche Koordination
Neben der Verordnung übernehmen Ärzt:innen auch die Koordination:
- Verlaufskontrollen
- Anpassung der Therapie
- Zusammenarbeit mit Pflegefachkräften
👉 Vertiefung: Was ist Voraussetzung für eine außerklinische Intensivpflege?
FAQ – Wer verordnet AKI?
Kann jeder Hausarzt AKI verordnen?
Nein, nur Ärzt:innen mit spezieller Qualifikation.
Dürfen Klinikärzt:innen AKI verordnen?
Ja, im Rahmen des Entlassmanagements.
Welche Formulare sind erforderlich?
Muster 62B (Verordnung) und 62C (Behandlungsplan).
Prüft die Krankenkasse die Verordnung?
Ja, oft mit Beteiligung des Medizinischen Dienstes.