Wer verordnet außerklinische Intensivpflege?

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Die Verordnung der außerklinischen Intensivpflege (AKI) darf nicht von jedem Arzt ausgestellt werden. Sie ist an besondere Voraussetzungen geknüpft und regelt, welche Ärzt:innen diese Leistung verordnen dürfen. In diesem Beitrag erfährst du, wer zur Verordnung berechtigt ist, wie die Verordnung abläuft und welche Formulare benötigt werden.

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Wer verordnet außerklinische Intensivpflege? Zuständigkeiten & Ablauf

Die Verordnung der außerklinischen Intensivpflege (AKI) darf nicht von jedem Arzt ausgestellt werden. Sie ist an besondere Voraussetzungen geknüpft und regelt, welche Ärzt:innen diese Leistung verordnen dürfen. In diesem Beitrag erfährst du, wer zur Verordnung berechtigt ist, wie die Verordnung abläuft und welche Formulare benötigt werden.

Gesetzliche Grundlage

Die rechtliche Basis bildet § 37c SGB V in Verbindung mit der AKI-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Diese legt fest, dass nur qualifizierte Ärzt:innen die Verordnung ausstellen dürfen.

Welche Ärzt:innen dürfen verordnen?

  • Hausärzt:innen (mit Zusatzqualifikation)

  • Fachärzt:innen wie Pneumolog:innen oder Neurolog:innen

  • Klinikärzt:innen im Rahmen des Entlassmanagements

👉 Weiterführend: Wann wird eine außerklinische Intensivpflege verordnet?

Ablauf der Verordnung

  1. Ärztliche Prüfung der medizinischen Notwendigkeit

  2. Ausstellung des Formulars Muster 62B (Verordnung)

  3. Erstellung eines Behandlungsplans (Muster 62C)

  4. Prüfung und Genehmigung durch die Krankenkasse

Ärztliche Koordination

Neben der Verordnung übernehmen Ärzt:innen auch die Koordination:

  • Verlaufskontrollen

  • Anpassung der Therapie

  • Zusammenarbeit mit Pflegefachkräften

👉 Vertiefung: Was ist Voraussetzung für eine außerklinische Intensivpflege?

FAQ – Wer verordnet AKI?

Kann jeder Hausarzt AKI verordnen?
Nein, nur Ärzt:innen mit spezieller Qualifikation.

Dürfen Klinikärzt:innen AKI verordnen?
Ja, im Rahmen des Entlassmanagements.

Welche Formulare sind erforderlich?
Muster 62B (Verordnung) und 62C (Behandlungsplan).

Prüft die Krankenkasse die Verordnung?
Ja, oft mit Beteiligung des Medizinischen Dienstes.

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